GWG-Grenzen und ihre steuerliche Behandlung

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Die steuerliche Behandlung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) ist für Unternehmer, Selbstständige und Freiberufler von großer Bedeutung.

Insbesondere im Jahr 2025 rücken neue Schwellenwerte und Regelungen in den Fokus, da sie direkten Einfluss auf Abschreibungen und die steuerliche Entlastung haben können. In diesem Artikel erklären wir, wie die GWG-Grenzen funktionieren, welche Methoden der Abschreibung es gibt und warum die richtige Einordnung von geringwertige wirtschaftsgüter 2025 bares Geld sparen kann.

Was sind geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)?

Definition und Merkmale

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind bewegliche, selbstständig nutzbare Anlagegüter mit einem begrenzten Anschaffungspreis. Sie gehören zum abnutzbaren Anlagevermögen eines Unternehmens und werden aufgrund ihres geringen Wertes steuerlich bevorzugt behandelt. Dazu zählen beispielsweise Bürostühle, Drucker, Tablets oder Werkzeuge.

Wichtig ist: Das Wirtschaftsgut muss eigenständig nutzbar sein – ein Bildschirm ohne Computer zählt beispielsweise nicht als GWG, da er nur im Zusammenspiel funktioniert.

Steuerlicher Vorteil

Der große Vorteil bei der Einordnung als GWG ist die Möglichkeit der Sofortabschreibung oder der Nutzung bestimmter Sammelposten. Dadurch lassen sich Anschaffungen sofort als Betriebsausgabe geltend machen, was die Steuerlast im Anschaffungsjahr senkt.

Die GWG-Grenzen 2025

Aktuelle Schwellenwerte

Für das Steuerjahr 2025 gelten folgende Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter 2025:

  • Bis 250 Euro netto: Sofortabschreibung ohne Buchungspflicht im Anlageverzeichnis.

  • 251 bis 800 Euro netto: Sofortabschreibung mit Pflicht zur Eintragung im Anlageverzeichnis.

  • 801 bis 1.000 Euro netto: Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung möglich).

Diese Grenzen wurden in den letzten Jahren angehoben, um Unternehmen steuerlich zu entlasten und Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Warum die 800-Euro-Grenze wichtig ist

Die Schwelle von 800 Euro netto ist besonders relevant, da hier die Wahl zwischen Sofortabschreibung und Sammelposten beginnt. Wer ein Gut zwischen 801 und 1.000 Euro erwirbt, kann es nicht sofort vollständig abschreiben, sondern muss es über fünf Jahre im Sammelposten erfassen – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer.

Methoden der Abschreibung für GWG

Sofortabschreibung

Bei Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (ab 250 Euro) kann das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben werden. Diese Methode ist einfach und spart Zeit in der Buchhaltung.

Vorteile:

  • Sofortige steuerliche Entlastung

  • Keine mehrjährige Verfolgung notwendig

  • Ideal für häufige, kleinere Anschaffungen

Sammelposten / Poolabschreibung

Wird ein Gut für zwischen 801 und 1.000 Euro netto angeschafft, kann es nicht sofort abgeschrieben werden. Es muss in einen Sammelposten aufgenommen und pauschal über fünf Jahre verteilt werden – unabhängig von seiner tatsächlichen Lebensdauer.

Vorteile:

  • Vereinfachung bei vielen Anschaffungen in diesem Bereich

  • Keine Einzelverfolgung notwendig

Nachteile:

  • Kein direkter steuerlicher Vorteil im Jahr der Anschaffung

  • Verpflichtende Abschreibung über fünf Jahre, auch bei Verkauf oder Ausscheiden

Reguläre lineare Abschreibung

Liegt der Anschaffungspreis über 1.000 Euro netto, wird das Wirtschaftsgut nicht als GWG behandelt. Stattdessen erfolgt die Abschreibung entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (laut AfA-Tabelle). Das bedeutet: Bei einem Computer (Nutzungsdauer 3 Jahre) wird jährlich ein Drittel der Anschaffungskosten abgeschrieben.

Typische Beispiele für GWG

  • Laptop für 750 € netto → Sofortabschreibung mit Eintrag im Anlageverzeichnis

  • Smartphone für 980 € netto → Sammelposten über 5 Jahre

  • Bürostuhl für 220 € netto → Sofortabschreibung ohne Verzeichnis

Der klare Vorteil: Wer die GWG-Regelungen kennt, kann Investitionen gezielt planen und steuerlich optimal gestalten.

Dokumentationspflicht und Anlageverzeichnis

Was muss dokumentiert werden?

Bei Anschaffungen zwischen 250 und 800 Euro ist ein Eintrag im Anlageverzeichnis Pflicht. Dieses muss folgende Informationen enthalten:

  • Bezeichnung des Wirtschaftsgutes

  • Anschaffungsdatum

  • Anschaffungskosten netto

  • Zeitpunkt der Nutzung

Anschaffungen unter 250 Euro müssen nicht dokumentiert werden, Anschaffungen im Sammelposten (801 bis 1.000 Euro) werden als Summe ohne Einzelangaben erfasst.

Bedeutung für die Buchhaltung

Die richtige Dokumentation ist nicht nur Pflicht, sondern schützt auch bei Betriebsprüfungen vor Nachteilen. Durch klare Aufzeichnungen kann jederzeit nachvollzogen werden, wie die GWG-Grenzen genutzt wurden https://finom.co/de-de/business-account/

Strategische Planung von Anschaffungen

Zeitlich optimieren

Gerade zum Jahresende lohnt sich ein genauer Blick auf geplante Anschaffungen. Wer ein Gerät für 790 € im Dezember 2025 kauft, kann es sofort abschreiben und die Steuerlast für das laufende Jahr senken. Ein Aufschub auf Januar 2026 verschiebt die steuerliche Entlastung um ein ganzes Jahr.

Preislich gestalten

Durch gezieltes Unterschreiten der 800-Euro-Grenze können Sofortabschreibungen ermöglicht werden. Rabatte, Leasing oder Kauf kleinerer Modelle können strategisch sinnvoll sein.

Fazit: GWG-Grenzen 2025 clever nutzen

Die korrekte Einordnung und Abschreibung von geringwertige wirtschaftsgüter 2025 ist ein wichtiges Element jeder steuerlich effizienten Buchführung. Ob Sofortabschreibung, Sammelposten oder lineare AfA – wer die Grenzen kennt, kann gezielt investieren und steuerlich profitieren.

Mit etwas Planung lassen sich Investitionen so timen und strukturieren, dass die maximale Entlastung erzielt wird – ohne Mehraufwand in der Buchhaltung. Unternehmer und Selbstständige sollten die GWG-Grenzen daher aktiv nutzen, um ihre Steuerlast zu optimieren und ihre Finanzplanung effizienter zu gestalten.

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